Was ist bei Immobilien im Ausland zu beachten ?
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Immobilienbesitz ist nicht zuletzt aufgrund der
ständig wachsenden Globalisierung nicht nur in Deutschland möglich,
sondern natürlich kann auch jeder Bürger sich im Ausland ein
Eigenheim kaufen. Nur wenige Länder haben dorthin gehend
Beschränkungen, dass beispielsweise nur Staatsangehörige des
jeweiligen Landes dort eine Immobilien besitzen dürfen. Nicht
wenige Deutsche haben inzwischen eine Auslandsimmobilie in Form
einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses. Natürlich gilt es
dennoch, in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht Einiges zu
beachten, da für den Immobilienbesitz in Deutschland häufig andere
Regeln und Bedingungen gelten, als es im Ausland der Fall ist.
Neben dem "Luxus", dass man in seinem eigenen Heim im Ausland
Urlaub machen kann, besitzen viele Personen aus steuerlichen
Gründen eine Auslandsimmobilie. Nach neuesten Statistiken besitzen
rund eine Millionen Bürger eigenes Wohneigentum alleine in
Frankreich, Italien und der Spanien.
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Verluste aus dem Besitz der Auslandsimmobilienkönnen steuerlich voll geltend gemacht werden
Bis zum Jahre 2006 war es aus steuerlicher Sicht
noch so, dass Verlustgeschäfte aus Vermietung und Verpachtung
ausländischer Immobilien in Deutschland nicht steuermindernd
berücksichtigt werden durften. Aufgrund eines Urteils des
Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2006 hat sich dieses
grundlegend geändert, denn nun dürfen diese Verluste sehr wohl im
Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und werden
auch steuermildernd berücksichtigt. Es gibt allerdings einige
Voraussetzungen, damit man diese Verluste aus dem Besitz der
Auslandsimmobilien steuerlich voll geltend machen kann. Dazu gehört
beispielsweise, dass man die Immobilie nicht selber zum Wohnen
nutzt. Ist dieses der Fall, zum Beispiel im Rahmen eines
Ferienhauses, so wird die Nutzung zeitlich und betragsmäßig auf den
gesamten steuerlich geltend zu machenden Betrag angerechnet, dieser
ist in dem Falle dann also nicht mehr in vollem Umfang steuerlich
zu berücksichtigen. Zudem erhält man ohnehin nur dann Geld zurück,
wenn man unter einem Einkommenssteuersatz von 42 Prozent liegt, was
allerdings natürlich auf die meisten Personen zutrifft. Eine
weitere Voraussetzung für die volle steuerliche Absetzbarkeit ist,
dass die vermietete Immobilie im EU-Ausland liegt. Außerdem muss
der Vermieter auch nachweisen, dass er wirklich Willens ist, mit
der Vermietung oder Verpachtung der Auslandsimmobilie einen Gewinn
zu erzielen. Wenn man sich also einfach nur aus Urlaubsgründen im
Ausland eine Immobilie erwirbt, aber ohnehin vor hat, diese den
Rest des Jahres nicht zu nutzen, dürfte es sehr schwierig werden,
die Verluste dann steuerlich geltend zu machen. Daher vermieten
viele Eigentümer ihr Objekt beispielsweise an Freunde und Bekannte,
was natürlich aus steuerlicher Sicht durchaus erlaubt ist.
Immobilien in den USA sind besonders zu empfehlen

Besonders zu empfehlen sind aus Renditegesichtspunkten übrigens
Immobilien in den USA. Hier ist es so, dass man als deutscher
Staatsbürger keine Einkommensteuer auf Miet- und Pacht Gewinne aus
Immobilien in den USA zahlen muss. Diese Investition lohnt sich
besonders für Personen, die in Deutschland mit einem sehr hohen
Steuersatz veranlagt werden, weil in den USA erheblich geringere
Steuersätze gelten. Grundsätzlich sind aber bei Immobilien im
Ausland nicht nur die steuerlichen Aspekte zu beachten, sondern
auch in besonderer Weise die rechtlichen Aspekte in Zusammenhang
mit dem Erwerb der Immobilie. Diese können wirklich von Land zu
Land vollkommen unterschiedlich sein, besondere Vorsicht ist dann
geboten, wenn sich die Immobilie in einem Land außerhalb der EU
bzw. außerhalb Europas befindet. Da man die rechtlichen
Gegebenheiten normalerweise gar nicht alle kennen man, wäre es
sicherlich von Vorteil, vor dem Kauf alle notwendigen Dinge mit
einem Anwalt oder Notar in Deutschland zu besprechen, der sich auch
im jeweiligen Land auskennt. So ist es beispielsweise bei weitem
nicht in jedem Land so, dass ein Kaufvertrag bezüglich einer
Immobilie notariell beurkundet werden muss. Je nachdem, um welches
Land es sich handelt, kommen dann natürlich evt. noch sprachliche
Probleme hinzu, die bei der Übersetzung des Vertrages durchaus
häufiger auftreten können. Insgesamt sollte man sich also gut
überlegen, ob und wo man sich eine Auslandsimmobilie zugelegt, denn
wenn man nicht ausreichend vorbereitet ist und unter Umständen
vorschnell handelt, kann das Investment auch schnell zu einem ganz
großen Verlustgeschäft werden.
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