Immobilien erwerben mit Finanzen
Immobilien im Ausland
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Was ist bei Immobilien im Ausland zu beachten ?


Immobilienbesitz ist nicht zuletzt aufgrund der ständig wachsenden Globalisierung nicht nur in Deutschland möglich, sondern natürlich kann auch jeder Bürger sich im Ausland ein Eigenheim kaufen. Nur wenige Länder haben dorthin gehend Beschränkungen, dass beispielsweise nur Staatsangehörige des jeweiligen Landes dort eine Immobilien besitzen dürfen. Nicht wenige Deutsche haben inzwischen eine Auslandsimmobilie in Form einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses. Natürlich gilt es dennoch, in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht Einiges zu beachten, da für den Immobilienbesitz in Deutschland häufig andere Regeln und Bedingungen gelten, als es im Ausland der Fall ist. Neben dem "Luxus", dass man in seinem eigenen Heim im Ausland Urlaub machen kann, besitzen viele Personen aus steuerlichen Gründen eine Auslandsimmobilie. Nach neuesten Statistiken besitzen rund eine Millionen Bürger eigenes Wohneigentum alleine in Frankreich, Italien und der Spanien.

Verluste aus dem Besitz der Auslandsimmobilienkönnen steuerlich voll geltend gemacht werden

Bis zum Jahre 2006 war es aus steuerlicher Sicht noch so, dass Verlustgeschäfte aus Vermietung und Verpachtung ausländischer Immobilien in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden durften. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2006 hat sich dieses grundlegend geändert, denn nun dürfen diese Verluste sehr wohl im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und werden auch steuermildernd berücksichtigt. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, damit man diese Verluste aus dem Besitz der Auslandsimmobilien steuerlich voll geltend machen kann. Dazu gehört beispielsweise, dass man die Immobilie nicht selber zum Wohnen nutzt. Ist dieses der Fall, zum Beispiel im Rahmen eines Ferienhauses, so wird die Nutzung zeitlich und betragsmäßig auf den gesamten steuerlich geltend zu machenden Betrag angerechnet, dieser ist in dem Falle dann also nicht mehr in vollem Umfang steuerlich zu berücksichtigen. Zudem erhält man ohnehin nur dann Geld zurück, wenn man unter einem Einkommenssteuersatz von 42 Prozent liegt, was allerdings natürlich auf die meisten Personen zutrifft. Eine weitere Voraussetzung für die volle steuerliche Absetzbarkeit ist, dass die vermietete Immobilie im EU-Ausland liegt. Außerdem muss der Vermieter auch nachweisen, dass er wirklich Willens ist, mit der Vermietung oder Verpachtung der Auslandsimmobilie einen Gewinn zu erzielen. Wenn man sich also einfach nur aus Urlaubsgründen im Ausland eine Immobilie erwirbt, aber ohnehin vor hat, diese den Rest des Jahres nicht zu nutzen, dürfte es sehr schwierig werden, die Verluste dann steuerlich geltend zu machen. Daher vermieten viele Eigentümer ihr Objekt beispielsweise an Freunde und Bekannte, was natürlich aus steuerlicher Sicht durchaus erlaubt ist.

Immobilien in den USA sind besonders zu empfehlen


Besonders zu empfehlen sind aus Renditegesichtspunkten übrigens Immobilien in den USA. Hier ist es so, dass man als deutscher Staatsbürger keine Einkommensteuer auf Miet- und Pacht Gewinne aus Immobilien in den USA zahlen muss. Diese Investition lohnt sich besonders für Personen, die in Deutschland mit einem sehr hohen Steuersatz veranlagt werden, weil in den USA erheblich geringere Steuersätze gelten. Grundsätzlich sind aber bei Immobilien im Ausland nicht nur die steuerlichen Aspekte zu beachten, sondern auch in besonderer Weise die rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie. Diese können wirklich von Land zu Land vollkommen unterschiedlich sein, besondere Vorsicht ist dann geboten, wenn sich die Immobilie in einem Land außerhalb der EU bzw. außerhalb Europas befindet. Da man die rechtlichen Gegebenheiten normalerweise gar nicht alle kennen man, wäre es sicherlich von Vorteil, vor dem Kauf alle notwendigen Dinge mit einem Anwalt oder Notar in Deutschland zu besprechen, der sich auch im jeweiligen Land auskennt. So ist es beispielsweise bei weitem nicht in jedem Land so, dass ein Kaufvertrag bezüglich einer Immobilie notariell beurkundet werden muss. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, kommen dann natürlich evt. noch sprachliche Probleme hinzu, die bei der Übersetzung des Vertrages durchaus häufiger auftreten können. Insgesamt sollte man sich also gut überlegen, ob und wo man sich eine Auslandsimmobilie zugelegt, denn wenn man nicht ausreichend vorbereitet ist und unter Umständen vorschnell handelt, kann das Investment auch schnell zu einem ganz großen Verlustgeschäft werden.